Tipps zur Anlage von Brachemischungen

Die Flächen für Bunt- oder Rotationsbrachen werden im Idealfall so gewählt, dass sie weitere Biotope miteinander vernetzen. Die Bundbrache wird gewöhnlich streifenförmig, die Rotationsbrache flächig angelegt.
Die Brachen auf vernässten und verdichteten Böden anzulegen bringt oft keinen befriedigenden Erfolg. Ebenfalls von einer Saat abzuraten ist auf Flächen, die mit Quecken, Winden, Ackerkratzdisteln und Blacken befallen sind. Auch eine einmalige Herbizidanwendung löst in diesem Fall das Problem für die Kultur nicht.


Saatbettvorbereitung

Eine gute Unkrautkur lohnt sich für die Brachen allemal, da während der Standzeit keine chemischen Flächenbehandlungen erlaubt sind. Pflügen rund einen Monat vor der Saat und häufiges oberflächliches Bearbeiten der Parzelle, schaffen die besten Voraussetzungen für ein gutes Gelingen. Hingegen Direktsaaten führen selten zu guten Resultaten.
 
Saatzeit

Frühjahrssaaten von Mitte April bis Ende Mai geben die beste Basis für blumen- und kräuterreiche Bestände, da spontane Gräser weniger Fuss fassen können. Ausnahmen sind Standorte mit vielen wärmekeimenden Unkräutern wie Hirsen, Amarant, Franzosenkraut usw., die durch eine Herbstsaat umgangen werden.
 
Mischungen


Damit auf Brachestandorte Direktzahlungen ausbezahlt werden, müssen von der Eidg. Forschungsanstalt empfohlene oder bewilligte Brachemischungen verwendet werden. Spontanbegrünungen der Bracheflächen, d.h., ohne Saat, genehmen die Kantone nur in Ausnahmefällen.
 
Saat


In das gut abgesetzte Saatbett wird je nach Fläche von Hand oder mit der Säwalze gesät. Bei der Handsaat empfiehlt es sich, die Saatmenge zu splitten und einmal längs und einmal quer zu säen. Wenn mit der Drillmaschine gesät wird, ist zu achten, dass die Samen nicht eingedrillt werden, sonst haben die Lichtkeimer keine Überlebenschancen. Das Walzen der Saat ist für den Bodenkontakt der kleinen Samen unbedingt notwendig.
 
Pflegearbeiten

Beim Auflaufen der Brachen ist die Schneckenkontrolle besonders wichtig, da die Schnecken die jungen Brachekräuter über alles mögen.
Ein Säuberungsschnitt erfolgt nur falls nötig während der 6. bis 12. Woche, nach der Saat, denn er zerstört teilweise die einjährigen Ackerblumen. Sinnvoll ist er jedoch, wenn viele Hirsen und andere spontane Unkräuter wachsen.
Ausdauernde Wurzelunkräuter müssen von Hand oder mit einer chemischen Einzelstockbehandlung beseitigt werden.
In den folgenden Jahren muss der Bestand kontrolliert und die Problemunkräuter beseitigt werden. Brachebestände mit vielen Unkräutern führen zu Kürzungen der Direktzahlungen.
Nach der zweiten Vegetationsperiode darf die halbe Fläche der Bracheparzelle gemäht werden. Dies empfiehlt sich jedoch nur bei starker Verbuschung, da ein Schnitt die Gräser fördert und Nützlinge dezimiert.


Geltende Ausschlusskriterien bzw. Weisungen zu Artikel 42 DZV

Die Kontrolle von Bunt- und Rotationsbrachen findet zwischen dem 1. Juni und dem 31. August statt.
Bunt- und Rotationsbrachen sind von Beiträgen auszuschliessen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Winde: der Deckungsgrad beträgt mehr als 33% der Gesamtfläche
  • Quecke: der Deckungsgrad beträgt mehr als 33% der Gesamtfläche
  • Totaler Grasanteil (inkl. Ausfallgetreide): der Deckungsgrad im ersten bis vierten Standjahr beträgt mehr als 66% der Gesamtfläche
  • Blacke mehr als 20 Pflanzen pro Are
  • Ackerkratzdistel:  mehr  als  ein  Nest pro Are (ein Nest entspricht 5 Trieben pro 10 m2).
Trifft eines der Kriterien zu, muss eine Frist zur Sanierung angesetzt werden. Wird die Brache innerhalb der Frist nicht erfolgreich saniert, werden die betroffenen Flächen von den Beiträgen und der Anrechenbarkeit an den ÖLN ausgeschlossen.
 
Der Ausschluss von Teilflächen ist möglich.