UFA-Samen Futterbaumischungen für Bio-Betriebe
Aufgeführt ist unser Bio-Hauptsortiment im Feldsamenkatalog auf den Seiten 12/13. Auf Wunsch liefern wir Ihnen auch andere Mischungen in Bioqualität, sofern die nötigen Komponenten zur Verfügung stehen.
Welche Regeln gelten für den Futterbau?
Nicht überwinternde Zwischenfutter, Einjährige Mischungen und Spezialmischungen sind in der Stufe 2 eingeteilt. Das heisst, Biosaatgut ist die Regel.
Zwei- und drei- und längerdauernde Mischungen sind in der Stufe 2 (Bio-Regel) eingeteilt. 100er, 200er und 300er-Mischungen müssen mindestens 60 Gewichtsprozent Bio-Komponenten enthalten, die 400er-Mischungen mindestens 40 Gewichtsprozent.
Welche Komponenten jeweils Bio sind, finden Sie in den Zusammensetzungen. Je nach Versorgungslage können sich Abweichungen von dieser Deklaration und so auch geringe Preisschwankungen ergeben. Verbindlich sind die Angaben auf den Etiketten der UFA-Samen-Säcke.
Für alle konventionellen Futterbaumischungen der Stufe 2 müssen Ausnahmebewilligungen beantragt werden: Biosaatgutstelle des Forschungsinstitutes für biologischen Landbau, Andreas Thommen, Telefon 062 865 72 08.